Liebe Gastgeberinnen und Gastgeber,
auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige zur Kurbeitragsverwaltung und finden wichtige Unterlagen zum Download.
Um die mittel- bis langfristig angelegte Umsetzung der im Tourismuskonzept enthaltenen Maßnahmen und damit auch die Weiterentwicklung des gesundheitsorientierten Kurortes Winterberg insgesamt finanzieren zu können, ist eine Anpassung der Kurbeiträge notwendig. Mit insgesamt 2,89 Mio. Euro werden für das kommende Jahr die Aufwendungen beziffert, die nach dem Kostendeckungsprinzip durch die Kurabgabe refinanziert werden sollen.
In den kommenden Jahren wollen und müssen wir uns gegenüber dem Wettbewerb in anderen Destinationen abheben und unsere Alleinstellungsmerkmale stärken und nach vorne stellen. Denn auch andere Regionen und Feriengebiete investieren in Infrastruktur und Marketing. So schauen wir natürlich nicht nur auf vergleichbare Mittelgebirgsregionen, sondern orientieren uns auch an den innovativen Marktführern, setzen gleichzeitig aber selbst Trends.
Mit rund 2,8 Mio Euro tragen die Kurbeitragserlöse entscheidend für die Qualität unserer touristischen Angebote in den heilklimatischen Kurorten und Luftkurorten bei. Die Mittelverwendung ist dabei zweckgebunden.
Die Finanzen der Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH
Der Kurbeitrag und die weiteren Finanzmittel, die im Wesentlichen die Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH verwaltet, werden im Rahmen des Wirtschaftsplans dargestellt und durch das zuständige politische Gremium, nämlich die Gesellschafterversammlung, beschlossen. Zudem erfolgt der Mitteleinsatz im Sinne des Tourismuskonzepts auch in Abstimmung mit dem Tourismus- und Marketingbeirat, einem Gremium mit Vertretern/innen unterschiedlicher Leistungsträger. Wir berichten zudem in unterschiedlichen Netzwerken und Zusammenkünften über den Finanzmitteleinsatz, so wie wir es bisher auch getan haben und informieren schließlich auch in unregelmäßigen Abständen in den öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt Winterberg.
Änderungen zum 01.01.2025
Seit dem 1.1.2024 wird in den Kurzonen Neuastenberg und Lenneplätze sowie Altastenberg ein Kurbeitrag von 2,45 Euro je Übernachtung erhoben (vgl. VV 161/2023). In diesen Kurzonen wird mit dem sogenannten AstenCent und dem NeuastenCent ein erhöhter Beitrag in Höhe von 0,25 Euro erhoben. Dieser sogenannte SonderCent wird für die Attraktivierung der kurörtlichen Infrastruktur zweckgebunden verwendet. Die Verkehrsvereine in Altastenberg und Neuastenberg haben sich dafür ausgesprochen, den Kurbeitrag für die entsprechenden Kurzonen um 5 Cent auf jeweils 2,50 Euro anzupassen. Die Höhe des AstenCent und des NeuastenCent wurde daher mit Ratsbeschluss vom 10.10.2024 auf 0,30 Euro je Übernachtung angepasst. Die Änderungen finden sich in der aktuellen Kurbeitragssatzung zum 01.01.2025 wieder.
Unsere Hotline für Gastgeber:
02981 9250 55