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    Arbeiten in WinterbergWinterberg kann mehr als Urlaub

    Die Gegend um den Kahler Asten hat so viel zu bieten, nicht nur als Reiseziel, sondern auch als Heimat. Hier zu leben, wo andere Urlaub machen, bringt viele Vorteile mit sich. Inmitten einer naturnahen Umgebung findet man alles, was man im Alltag und Berufsleben benötigt oder wertschätzt.
    Winterberg und seine Dörfer verfügen über eine gute Infrastruktur. Familienfreundliche Strukturen, Kindergärten, Schulen und zahlreiche Vereine fördern ein starkes Gemeinschaftsgefühl. Die Vielfalt im Einzelhandel ist beeindruckend und ermöglicht eine gute Vor-Ort-Versorgung.
    Wir unterstützen Unternehmen aktiv bei der Gewinnung von Arbeitskräften und stärken in Zusammenarbeit mit einem engagierten Netzwerk die Arbeitgebermarke Winterberg.

    Jobportalefür Winterberg und den Hochsauerlandkreis

    Sind Sie auf der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz? Das Jobportal Hochsauerland und das Job- und Ausbildungportal Karriere im Sauerland bietet Stellenangebote und Ausbildungsplätze aus dem Hochsauerlandkreis und der Umgebung - täglich aktuell, umfassend und übersichtlich und einfach zu bedienen. Die Suche nach Stellenanzeigen wird deutlich einfacher, alle Stellen werden täglich automatisch recherchiert und übersichtlich angezeigt. Alle Stellenanzeigen können im Original abgerufen werden. Nutzen Sie auch die Profi-Suche oder legen Sie Ihr individuelles Profil an.

    Das ganze gilt selbstverständlich nicht nur für Suchende sondern auch für Arbeitgeber, die freie Stellen online stellen möchten!

    Arbeitsvermittlungdes Jobcenters der Stadt Winterberg

    Eine stetige und unkomplizierte Kooperation von Wirtschaftsförderung, Jobcenter und anderen regionalen Akteuren ist ein Weg, um Potenziale für die Arbeitskräftesicherung, die Regionalentwicklung und die verbesserte Integration von Menschen zu entdecken und für den unternehmerischen Erfolg zu nutzen.

    Sie sind Arbeitgeber und auf der Suche nach Arbeitskräften? Dann sprechen Sie uns gerne an - wir vermitteln gerne an die Kollegen:innen aus dem Jobcenter der Stadt Winterberg. Die dortige Arbeitsvermittlung ist der Bereich des Jobcenters, der Beziehern von Bürgergeldleistungen bei ihrer Suche nach einer geeigneten Beschäftigung unterstützt. Dafür stellen die Kollegen:innen das Bindeglied zwischen potentiellen Arbeitnehmern und Arbeitgebern dar.

    Unser gemeinsames Bestreben ist es, die individuellen Rahmenbedingungen der Bürgergeldempfänger mit den Anforderungsprofilen der Arbeitgeber zusammen zu bringen.

    zum Jobcenter Winterberg

    Beschäftigtenkarte Winterberg

    • kostenloser Freizeitspaß ein ganzes Kalenderjahr
    • über 25 Leistungsangebote
    • das MEHR vom Arbeitgeber
    • kostenfreie Eintritte und Erlebnisse
    • attraktives Leistungspaket
    • Wertschätzung als Beschäftigter in Winterberg
    Symbolbild mit sich gebenden Händen mit der Überschrift Team Winterberg

    So funktioniert esWissenswertes über die Beschäftigtenkarte

    Im Rahmen der Wirtschaftsförderungsstrategie in Winterberg möchten wir mit der Beschäftigtenkarte allen Arbeitenden im Stadtgebiet Winterberg Wertschätzung entgegenbringen sowie Vorteile verschaffen, was anderen außerhalb des Stadtgebiets nicht ermöglicht wird. Die Beschäftigtenkarte ist der JOB-Vorteil für alle Beschäftigten mit Arbeitsort im Stadtgebiet Winterberg.

    Wichtig: Beschäftigte kommen nur in den Genuss der Karte, wenn ihr Arbeitgeber die Karte finanziert. Beschäftigtenkarten können also nur vom Arbeitgeber gekauft werden, aber vom Beschäftigten selbst über das untenstehende Online-Formular beantragt werden. Minimaler Aufwand für den Arbeitgeber, aber maximale Freude bei den Beschäftigten!

    Die Beschäftigtenkarte steckt voller Überraschungen und ist die Eintrittskarte für den Feierabend. Mehr als 25 Freizeitangebote können mit dieser Karte kostenfrei genutzt werden. Sogar freies Parken auf den sonst kostenpflichtigen Flächen ist als Leistung dabei. Scrollen Sie einfach bis zum Ende der Webseite, dort finden Sie alle Leistungsangebote im Überblick. Gültig ist die Karte vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.

    Und so einfach funktioniert es:

    1. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber ab, ob er Ihnen die Beantragung der Beschäftigtenkarte ermöglicht. Hier finden Sie einen Infoflyer für Beschäftigte!
    2. Tragen Sie Ihre vollständigen Daten sowie den Firmennamen Ihres Arbeitgebers in das Online-Formular ein.
    3. Wir prüfen, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt.
    4. Nach Bestätigung Ihres Arbeitgebers erstellen wir Ihnen die Beschäftigtenkarte und senden Ihnen diese postalisch zu.
    5. Rechnungstellung erfolgt anschließend an Ihren Arbeitgeber.

    Anmeldeformular BESCHÄFTIGTENKARTE

    Hiermit bestätige ich, dass ich die Nutzungsbedingungen der Beschäftigtenkarte gelesen habe und diese akzeptiere. Die Nutzungsbedingungen sind weiter unten auf dieser Seite zu finden.
    Hiermit willige ich in die Nutzung und Speicherung meiner oben angegebenen Daten zur Kontaktaufnahme bzgl. der Beschäftigtenkarte ein. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen kostenfrei widerrufen werden. Alle ausführlichen Informationen zur Datenverarbeitung gem. Art. 13 DSGVO sind weiter unten auf dieser Seite zu finden.

    Hinweise zur Kartenausstellung und -nutzung

    • Die Beschäftigtenkarte können Sie über das Online-Formular beantragen. Sie wird personalisiert ausgegeben (Vor- und Nachname).
    • Diese Karte richtet sich an alle Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz im Stadtgebiet Winterberg haben oder deren Arbeitgeber seinen Sitz in Winterberg hat.
    • Beschäftigte können die Karte nicht selbst erwerben, sondern erhalten diese vom Arbeitgeber/in, sofern diese Leistungen bereit gestellt werden.
    • Arbeitgeber/innen, freiberuflich Tätige sind ebenfalls zum Kauf der Karte zur Eigennutzung berechtigt, sofern sie nicht Bürger/in der Stadt Winterberg sind (dann bietet sich die Bürgerkarte an).
    • Die Karte ist personalisiert, daher muss ein Lichtbildausweis bei Nutzung der Leistungsangebote mitgeführt werden.
    • Die Gültigkeit der Karte beginnt mit dem Tag der Ausstellung (frühstens jedoch mit dem 01.01.2024) und endet am 31.12.2024. Für die Nutzung der Karte gelten die jeweils zum Tag der Ausstellung aktuellen Leistungsverzeichnisse.
    • Der Erwerb je nutzungsberechtigter Person ist auf eine Karte im Gültigkeitszeitraum begrenzt.
    • Der Schwimmbadcoin ist unabhängig von seiner Nutzung bis zum 15. Januar des Folgejahres an der Tourist-Information Winterberg abzugeben. Ansonsten fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 5 Euro an.
    Nutzungsbedingungen und Datenschutz

    Liebe/r Einwohner*Innen und Beschäftige in Winterberg,
    mit der Karte „Mein Heimatmoment“ – nachstehend „die MHK“ abgekürzt - bietet die Stadt Winterberg ihren Einwohner*Innen, den in Winterberg Beschäftigten und den in Winterberg ansässigen Arbeitgeber*innen durch die Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH – nachstehend „WTW abgekürzt - als ausführendes Unternehmen und Vertragspartner des Kartennutzungsvertrages besondere Leistungen und Vorteile, um Ihre Heimat nochmal anders kennenzulernen und um Ihre Freizeit zu einem besonderen Erlebnis zu machen. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form dieser Nutzungsbedingungen treffen wollen. Bitte lesen Sie sich diese Nutzungsbedingungen sowie unsere Hinweise zum Datenschutz vor dem Erwerb und der Inanspruchnahme der Leistungen sorgfältig durch. Als Beschäftigte/r in Winterberg beachten Sie bitte die besonderen Regelungen für Beschäftigte, die nachfolgend kursiv sind.


    DATENSCHUTZHINWEISE UND –ERKLÄRUNG

    1. Datenschutzrechtlich verantwortlich für die Erfassung und Speicherung der Daten im System der „Mein Heimatmoment“ Bürger- & Beschäftigtenkarte ist ausschließlich die Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH als Betreiber. Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter [email protected] oder Tel. +49 (0) 2981/92500 an uns.
    2. Ihre im Rahmen der Beantragung der „Mein Heimatmoment“ Bürger- & Beschäftigtenkarte sowie der Ausgabe der Karte(n) erhobenen Daten werden im System der „Mein Heimatmoment“ Bürger- & Beschäftigtenkarte elektronisch gespeichert und für allgemeine Marketing-, Statistik- und Abrechnungszwecke genutzt.
    3. Auf der Ihnen ausgehändigten „Mein Heimatmoment“ Bürger- & Beschäftigtenkarte werden Vor- und Nachname und die zur Nutzung der Leistungen relevanten Informationen (Freigabe des Leistungspakets etc.) eingetragen.
    4. Die eingetragenen Daten werden während der Gültigkeit zur Zugangskontrolle bei den beteiligten Leistungspartnern elektronisch eingelesen und genutzt, jedoch nicht gespeichert. Die Leistungspartner geben diese Daten ggf. an Unternehmen weiter, welche die Zugangssysteme betreiben bzw. die Software zur Verfügung stellen. Die Nutzung der Daten durch die Leistungspartner sowie deren Systembetreiber erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Zugangskontrolle. Eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe erfolgt nicht.
    5. Sie haben das Recht, von der Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten, nach Ablauf der Gültigkeit deren Löschung sowie auch eine Bestätigung der Löschung zu verlangen. Einen Anspruch auf sofortige Löschung können Sie während des Gültigkeitszeitraums der Karte bei vorzeitiger Rückgabe geltend machen.

     

    NUTZUNGSBEDINGUNGEN für die Einwohner- und Beschäftigtenkarte „Mein Heimatmoment“ der Stadt Winterberg

    1. Herausgeber, Beteiligte, Rechtsgrundlagen und Gegenstand
    1.1. Herausgeber der MHK und Vertragspartner des Kartennutzungsvertrags mit dem Kartenbesitzer ist die WTW. 
    1.2. Leistungspartner im Sinne dieser Bedingungen sind diejenigen Institutionen, Unternehmen, Selbstständigen und Einrichtungen, die im jeweils zum Tag der Ausstellung aktuellen Leistungsverzeichnis zur Karte als Anbieter und Leistungserbringer der jeweiligen Leistungen benannt sind.
    1.3. Diese Kartenutzungsbedingungen regeln sowohl die Bedingungen für die Nutzung der Karte selbst, als auch – insoweit in Ergänzung der zwischen dem Kartenbesitzer und dem Leistungspartner zu treffenden Vereinbarungen das Vertragsverhältnis mit dem Leistungspartner. Geschäftsbedingungen des Leistungspartners haben nur insoweit Gültigkeit, als diese mit dem Kartenbesitzer nach den gesetzlichen Bestimmungen rechtswirksam vereinbart wurden und diesen Kartennutzungsbedingungen nicht entgegenstehen.
    1.4. Die WTW organisiert lediglich die Akquisition der Leistungen, die Leistungserbringung durch die Leistungspartner sowie den Erwerb und die Ausgabe der MHK. Soweit es sich nicht um eigene Leistungen der WTW handelt, ist ausschließlich der jeweilige Anbieter der Kartenleistung und nicht die WTW Vertragspartner des Kartenbesitzes bezüglich der Erbringung der Kartenleistungen.
    1.5. Die WTW trifftgegenüber dem Kartenbesitzer bezüglich der Kartenleistungen eine eigene Leistungspflicht weder als vertragliche Hauptpflicht, noch als Nebenpflicht. Die WTW ist weder Vermittler der Kartenleistungen, noch Reiseveranstalter, noch Anbieter verbundener Reiseleistungen. Sie haftet nicht für die Erbringung der Leistungen und gleichfalls nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden des Kartenbesitzers im Zusammenhang mit der Nutzung der MHK bzw. der Inanspruchnahme der Kartenleistungen. Die vertragliche und gesetzliche Haftung der WTW bezüglich des Kartennutzungsvertrages bleibt hiervon unberührt.
    1.6. Die Person, welche als Erwerber der Karte die Leistungen der MHK in Anspruch nimmt, ist als Kartenbesitzer bezeichnet. Erwerbs- und nutzungsberechtigt sind die in Ziff. 2 bezeichneten Personen.
    1.7. Für das Rechtsverhältnis zwischen der WTW und dem Kartenbesitzer einerseits sowie zwischen dem Kartenbesitzer und dem Leistungspartner gilt ausschließlich deutsches Recht, soweit sich soweit sich bei Verträgen mit Kartenbesitzern aus EU-Staaten nichts anderes zugunsten des Kartenbesitzers aus zwingenden EU-Bestimmungen ergibt.

    2. Kartenbesitzer; Erwerbs- und Nutzungsberechtigte
    2.1. Kartenbesitzer sowie Erwerbs- und Nutzungsberechtigte sind nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften ausschließlich Einwohner der Stadt Winterberg und im Gemeindegebiet der Stadt Winterberg Beschäftigtesowie Arbeitgeber von Betrieben im Sinne von Ziff. 2.6.
    2.2. Die Gültigkeit der Karte beginnt mit dem Tag der Ausstellung, frühestens jedoch mit dem 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres und endet am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres.
    2.3. Der Erwerb je nutzungsberechtigter Person ist auf eine Karte im Gültigkeitszeitraum beschränkt.
    2.4. Als Einwohner erwerbs- und nutzungsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, welche in der Stadt Winterberg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und zwar nur für die jeweilige melderechtliche Wohnsitzdauer.
    2.5. Arbeitgeber*innen sind natürliche Personen als Kaufleute, Einzelinhaber, Selbstständige und die gesetzlichen Vertreter gewerblicher Unternehmen (Geschäftsführer, Vorstände) die ihre Tätigkeit ganz oder überwiegend am Sitz ihrer jeweiligen Unternehmen/Betriebe in Winterberg ausüben.
    2.6. Zur Nutzung der MHK als Beschäftigte sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die zum Zeitpunkt des Erwerbs und der Nutzung der Karte in einem Arbeits-, Angestellten-, Beamten- oder Freien-Mitarbeiter-Verhältnis oder einem Praktikanten- oder Studien/Ausbildungsverhältnis zu einem Betrieb im Sinne der Definition nach Ziff. 2.6 stehen.
    2.7. Betrieb im Sinne von Ziff. 2.6 und diesen Kartennutzungsbedingungen ist jedes Unternehmen, jede Behörde, jede Ausbildungsstätte oder jede sonstige Institution mit Hauptsitz, Niederlassung oder Filiale in der Stadt Winterberg, mit der das jeweilige Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis unmittelbar besteht.
    2.8. Die Nutzungsdauer der für Beschäftigte im Sinne der vorstehenden Regelungen ausgegebenen MHK ist auf die Dauer des jeweiligen Beschäftigungs- bzw. Ausbildungs-/Studienverhältnisse in Winterberg beschränkt.

    3. Abschluss des Kartennutzungsvertrags; Entgelt für die MHK, Kartenausgabe; Geltungsdauer und Übertragung der Karte; Erwerb der Karte durch Beschäftigte nach Ziff. 2.3
    3.1. Die MHK wird gegen ein jeweils für ein Kalenderjahr geltendes Entgelt ausgegeben. Die gültigen Jahres-Karten-Entgelte gehen aus der aktuellen Preistabelle der MHK für das jeweilige Kalenderjahr hervor. Gültigkeitszeitraum der Karte ist vom 1. Januar bis 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres.
    3.2. Für Einwohner gilt:
    3.2.1. Mit dem Angebot auf die Aushändigung der Karte bietet die WTW dem Kartenbesitzer den Abschluss des Kartenutzungsvertrags auf der Grundlage dieser Kartennutzungsbedingungen und dem zum Tag der Ausstellung aktuellen Leistungsverzeichnisse verbindlich an.
    3.2.2. Der Kartenutzungsvertrag kommt mit der Entgegennahme der Karte durch den Kartenbesitzer bzw. mit der ersten tatsächlichen Nutzung der Karte, jedoch aufschiebend bedingt durch die vollständige Bezahlung des jeweiligen Entgelts, zu Stande.
    3.2.3. Die Leistungen der Karte können nur während des angegebenen Gültigkeitszeitraums und im räumlichen Geltungsbereich der Karte in Anspruch genommen werden.
    3.2.4. Eine Übertragung der Karte ist nicht zulässig. Ein Anspruch auf Übertragung der Karte und/oder ihrer Leistungen auf künftige Zeiträume oder andere Personen besteht nicht. Dies gilt auch im Falle einer Aufgabe des Wohnsitzes des Kartenbesitzers in Winterberg.
    3.3. Für Beschäftigte nach Ziff. 2.3 dieser Bedingungen gilt:
    3.3.1. Beschäftigte nach Ziff. 2.3 dieser Bedingungen sind nicht selbst zum Erwerb der Karte berechtigt. Die Karte kann vielmehr nur vom Betrieb im Sinne der Definition in Ziff. 2.4 dieser Kartennutzungsbedingungen erworben werden. Im Falle eines Erwerbs hat der Beschäftigte bezüglich der Inanspruchnahme der Kartenleistungen die Stellung eines Berechtigten nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 328 BGB über den echten Vertrag zugunsten Dritter.
    3.3.2. Der Beschäftigte kann bei der WTW einen Antrag auf Erwerb der Karte stellen. Er hat sich zuvor beim Betrieb über die Bereitschaft zum Erwerb zu versichern und auf den hierfür vorgegebenen Formularen die entsprechenden Angaben zum Betrieb und dessen Kommunikationsdaten zu machen. Der Betrieb bzw. der Beschäftigte sind als Voraussetzung für die Erteilung der Karte zur Übermittlung ergänzender Informationen bzw. Beantwortung von Fragen und gegebenenfalls angeforderten Unterlagen und Bescheinigungen verpflichtet.
    3.3.3. Die WTW wird mit dem Betrieb Kontakt aufnehmen, die Angaben überprüfen und im Falle einer Zustimmung die Karte ausstellen, dem Beschäftigten übermitteln und hiervon den Betrieb unterrichten.

    4. Art und Umfang der Leistungen, Einschränkungen der Leistungen, Ausschluss von der Nutzung
    4.1. Mit der Aushändigung der Karte ermöglicht die WTW dem Kartenbesitzer die Inanspruchnahme der zum Tag der Ausstellung aktuellen Leistungsverzeichnisse der Karte aufgeführten Leistungen.
    4.2. Art und Umfang der Leistungen für den Kartenbesitzer ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils zum Zeitpunkt der Kartenausgabe geltenden Leistungsverzeichnis, welche dem Kartenbesitzer zusammen mit der Karte ausgehändigt oder allgemein ausgeschrieben oder bekannt gegeben werden.
    4.3. Die Leistungspartner sind zur Leistungserbringung nur nach Maßgabe der allgemeinen Konditionen ihrer Geschäftstätigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung regulärer Leistungszeiträume, Öffnungszeiten und allg. Voraussetzungen (z.B. witterungsbedingte Voraussetzungen) verpflichtet.
    4.4. Soweit Leistungen der Karte außerhalb der jeweils geltenden Leistungsverzeichnisse zur Karte, auch in anderen Werbeunterlagen (Prospekte, Kataloge, Internetseiten) beschrieben sind, gilt für die Inanspruchnahme dieser Leistungen durch den Kartenbesitzer ausschließlich die Leistungsbeschreibung der jeweils zum Tag der Ausstellung aktuellen Leistungsverzeichnisse. Dies gilt insbesondere, soweit die Beschreibung im Leistungsverzeichnis für die Karte von solchen anderweitigen Leistungsbeschreibungen abweicht.
    4.5. Die Leistungspartner können die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise, insbesondere zeitlich, einschränken, soweit hierfür sachliche Gründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere Leistungshindernisse durch Witterung, behördliche Auflagen oder Anordnungen, Wartungsarbeiten und Reparaturen, Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, übermäßiger Andrang oder Überfüllung von Einrichtungen und andere, gleich gelagerte sachliche Gründe.
    4.6. Die WTW als Herausgeber und die Leistungspartner können Kartenbesitzer und sonstige Nutzungsberechtigte von der Nutzung ganz oder teilweise, vorübergehend oder auf Dauer ausschließen, wenn diese besonderen persönlichen Anforderungen nicht genügen (z.B. gesundheitliche Anforderungen oder Anforderungen an Kleidung und Ausrüstung), wenn durch die konkrete Nutzung eine Gefährdung des Kartenbesitzers, dritter Personen oder von Einrichtungen des Leistungspartners zu erwarten ist. Gleiches gilt, wenn der Kartenbesitzer im Rahmen der Nutzung gegen gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsvorschriften, Benutzungsvorschriften oder Weisungen von Aufsichtspersonen verstößt oder sich in anderer Weise in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass der Ausschluss objektiv sachlich gerechtfertigt ist.
    4.7. Im Falle einer Leistungseinschränkung nach Ziffer 4.5. oder 4.6. oder eines berechtigten Ausschlusses nach Ziffer 4.6. bestehen keinerlei Ansprüche des Kartenbesitzers.

    5. Verwendung der Karte, Obliegenheiten und Haftung 
    5.1. Zur Inanspruchnahme der Leistungen ist der Kartenbesitzer verpflichtet, das Original der Karte vorzuweisen und dem Leistungspartner vor der Inanspruchnahme der Leistung zur elektronischen Prüfung vorzulegen. Hat der Kartenbesitzer den regulär ausgeschriebenen Leistungspreis beim Leistungspartner entrichtet und legt die Karte erst nach Zahlung und/oder Inanspruchnahme der Leistung vor, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
    5.2. Der Kartenbesitzer ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann der Leistungspartner die Leistungserbringung verweigern. Bei altersbezogenen Leistungen und Vorteilen für den Kartenbesitzer oder seine berechtigten Angehörigen kann der Leistungspartner einen Altersnachweis verlangen.
    5.3. Der Leistungspartner ist im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der erfolgten Zustimmung des Kartennutzers zur Erfassung seiner Namensdaten und der seiner Begleitpersonen berechtigt, die Übereinstimmung zwischen den Namensangaben auf der Karte und der Identität der die Karte vorlegenden Person zu überprüfen. Stimmen die entsprechenden Daten nicht überein, so ist der Leistungspartner berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistungen zu verweigern und die Karte bis zur Klärung der Unstimmigkeiten einzubehalten. Auf die Regelung zum endgültigen Einbehalt im Missbrauchsfalle in Ziff. 4.6 dieser Nutzungsbedingungen wird hingewiesen. Ansprüche des Kartenbesitzers im Zusammenhang mit einer Leistungsverweigerung oder einem Einbehalt der Karte bestehen nur dann, wenn auftretende Unstimmigkeiten vom Leistungspartner selbst oder der WTW aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.
    5.4. Bei Diebstahl, Verlust oder Defekt der Karte ist der Kartenbesitzer verpflichtet, diesen Vorfall unverzüglich der WTW zu melden, wobei kein Anspruch auf unentgeltliche Ausstellung einer neuen Karte besteht.
    Der Schwimmbad-Coin ist bis zum 15. Januar des Folgejahres an die WTW zurückzugeben. Bei Diebstahl, Verlust oder Defekt wird dem Kartenbesitzer der Wert des Coins in Höhe von € 5,- von der WTW in Rechnung gestellt.
    Der Kartenbesitzer haftet gegenüber der WTW und den Leistungspartnern für Schäden aus einer von ihm schuldhaft ursächlich oder mitursächlich herbeigeführten missbräuchlichen Verwendung der Karte durch ihn selbst oder durch Dritte.
    5.5. Bei missbräuchlicher Verwendung oder beim Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Leistungspartner berechtigt, die Karte ersatzlos einzubehalten. Die Karte enthält keinerlei Versicherungsleistungen. Es obliegt dem Kartenbesitzer, seinen Versicherungsschutz, insbesondere für Unfälle im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Kartenleistungen, zu überprüfen und sicherzustellen.
    5.6. Es obliegt dem Kartenbesitzer, seine persönliche Eignung und Voraussetzungen, insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht und bezüglich behördlicher Vorschriften, welche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kartenleistungen sind, selbst zu überprüfen und herbeizuführen.

    6. Änderungsvorbehalte bzgl. Leistungen und Bedingungen
    6.1. Dem Systembetreiber und den Leistungspartnern bleibt es vorbehalten, die Leistungen gemäß den jeweils zum Tag der Ausstellung aktuellen Leistungsverzeichnisse durch einseitige Erklärung oder öffentliche Bekanntmachung aus sachlichen Gründen zu ändern. Entsprechendes gilt für die Änderung der Nutzungsbedingungen durch den Systembetreiber.
    6.2. Änderungen nach Ausgabe der Karte sind für die Geltungsdauer, die für den jeweiligen Kartenbesitzer maßgeblich ist, ausgeschlossen.

    7. Alternative Streitbeilegung
    7.1. Die WTW und die teilnehmenden Leistungspartner nehmen derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Kartennutzungsbedingungen für die Vorgenannten verpflichtend würde, wird der Kartennutzer hierüber in geeigneter Form informiert.
    7.2. Für alle Kartennutzungsverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.

    Fassung vom 01.03.2023. Diese Nutzungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. © 2017-2023 Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte GbR; München

    Leistungsangebote im Überblick

    Leistungsangebote
    Tage Abenteuer
    Freizeitspaß
    Astenkick Megazipline

    1x Flug (sitzend oder liegend)

    ASTENKICK ist die zweitlängste Megazipline Europas: Eine Doppelseilrutsche, in der du allein oder in Begleitung mit über 70 km/h ins Tal fliegst. Bitte vorab einen Termin reservieren.

    Weitere Infos:

    www.astenkick.de

    Der Brabander Sauna & Spa

    1x 2 Stunden Entspannen in der Saunalandschaft (Mindestalter: 16 Jahre)

    Die Welt außerhalb vergessen: verscheidene Saunen, Ruheraum mit Wohnzimmer-Feeling, balinesischer Garten, Solarium, Fußbäder, Aroma-Whirlpools und Erlebnisduschen. Nicht am Wochenende und bitte vorab reservieren!

    weitere Infos:

    www.saunawinterberg.de

    Kletterwald Winterberg

    1x Besuch des Kletterwaldes

    Im Kletterwald Winterberg kannst du dich durch die verschiedenen Kletterparcours hangeln, über kuriose Brücken balancieren und an Seilbahnen rasant von Baum zu Baum sausen. Fünf verschiedenen Kletterrouten warten auf dich. (nutzbar: Montag bis Freitag / Einweisung täglich von 10:00 bis 12:30 Uhr nach Verfügbarkeit und keine Gruppen ab 10 Personen)

    weitere Infos:

    www.erlebnisbergkappe.de

    Fly-Line Winterberg

    1x Fly-Line

    Bei dieser Mischung aus gemütlicher Achterbahn, Seilrutsche und Naturerlebnisbahn gleitest du mit etwa 12 km/h an einem Rollschlitten sanft ins Tal. Nutzbar: Montag bis Freitag

    weitere Infos:

    www.erlebnisbergkappe.de

    Mini- & Billardgolf

    1x Minigolf und 1x Billardgolf “Pit Pat”

    Minigolf - Die kleine Variante des Golfsports. Die Bahnen unterscheiden sich in ihrem Schwierigkeitsgrad. Billard Golf “Pit Pat” - eine Kombinations aus Billard und Minigolf. Auf verschiedenen Tischen erschweren es Hindernisse dem Spieler, den Ball ins Ziel zu befördern. Wie beim Billard wird dazu ein Spielstock benutzt. November bis März geschlossen.

    weitere Infos:

    www.kurparkstuben-winterberg.de

    Ruhrquellenhütte Mountaincarts

    1x Fahrt mit dem Mountaincart

    Platz nehmen, Bremsen lösen, Geschwindigkeit aufnehmen und los geht's: in tiefer, ergonomischer Sitzposition driftet der Fahrer mit den dreirädrigen Mountaincarts durch die Kurven. Das ist Fahrspaß wie mit einem GoKart, nur viel bequemer. Denn hier geht's ausschließlich Downhill!

    weitere Infos:

    www.ruhrquelle.com

    VELTINS EisArena

    1x jedes Event besuchen

    Besuche alle Highlight-Events wie Weltcups oder Weltmeisterschaften an einem Tage deiner Wahl in der VELTINS-EisArena und erlebe die Formel 1 des Wintersports hautnah mit!

    weitere Infos:

    www.veltins-eisarena.de

    Altstadtführung Hallenberg

    1x Teilnahme an einer Stadtführung

    Die historische Altstadt besitzt einen ganz besonderen Charme: Schmucke Fachwerkzeilen, zahlreiche Sehenswürdigkeiten, wie die St. Heribert Kirche, das Haus “Kump”, das Backhaus und die Reste der Stadtbefestigung, die um das Jahr 1300 angelegt wurde, bestimmen das Straßenbild.

    weitere Informationen:

    www.winterberg.de/deinerlebnismoment

    Freibad Siedlinghausen

    1x freier Eintritt ins Freibad

    Das Schwimmbad bietet alles was man für einen Sommertag im Freibad braucht, ein Schwimmerbecken, ein Nichtschwimmerbecken mit Wasserrutsche und ein Baby-Planschbecken. Die Wassertemperatur liegt im Durchschnitt bei 24 Grd Celsius.

    Weitere Infos:

    www.baederverein-siedlinghausen.de

    Disc Golf Park Altastenberg

    1x Disc Golf (Ausleihen einer Frisbeescheibe) Pfand (10€) muss zusätzlich hinterlegt werden.

    Disgolf ist eine Mischung aus Golf und Frisbee und bietet Naturliebhabern sowie aktiven Menschen jeden Alterns die Möglichkeit, sich in der Natur sportlich zu betätigen. Kostenloser Verleih mit der Bürgerkarte/Beschäftigtenkarte nur in der Tourist-Info Witnerberg möglich. Im Winter kann es ab einer bestimmten Schneehöhe zu Einschränkungen kommen.

    weitere Infos:

    www.altastenberg.de/disc-golf-park

    Minigolf

    1x Minigolf spielen (18 Loch)

    Egal ob du als Familie, Pärchen, Freunde oder als Gruppe vorbeikommst - Minigolf ist ein Freizeittipp für jedes Alter.

    weitere Infos:

    www.erlebnisbergkappe.de

    freies Parken

    Du kannst auf allen öffentlichen Parkplätzen für 90 Minuten kostenlos parken.

    Hänge/Lege dazu bitte deinen Mein Heimatmoment-Parkausweis gut leserlich in deinen Wagen. Das auf dem Parkausweis notierte Autokennzeichen muss von vorne blickend gut sichtbar sein. Die reguläre Parkscheibe ist zusätzlich einzulegen.

    Dies gilt für folgende öffentlichen Flächen:

    • Unterer und Mittlerer Waltenberg
    • Parkplatz Nuhnestraße/Günninghauser Straße
    • Untere Pforte mit den Anbindungen Poststraße/Hagenstraße (Straßenzug zwischen innerstädt. Verkehrsring; Kreuzung Nuhnestraße bis Hagenstraße 8)
    • Hellenstraße (zwischen Untere Pforte und Kreuzung Marktstraße)
    • Hauptstraße bis Häuser Nr. 19 bzw. 22
    • Parkplatz Nuhnestraße Waltenberg-Galerie
    • Parkplätze im Bereich der Straße “Am Ring” (REWE-Markt)
    • Parkplätze Neue Mitte/Edeka
    • Parkplätze Aldi/Neue Mitte 3

     

    Kegelbahn Landhotel Grimmeblick

    1x zwei Stunden Kegeln

    Kegeln in einer als Zeche nachgebauten Kegelbahn, wo es manchmal spukt, noch spannender bei Schwarzlicht. Kinder unter 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener. Turnschuhpflicht!

    weitere Infos:

    www.grimmeblick.de

    Schwimmbad Winterberg

    12x freier Eintritt

    Eintauchen und abschalten: Entspannt Bahn um Bahn im 28 Grad warmen Wasser ziehen. Im Schwimmbad Winterberg erleben Badegäste sportliches Schwimmen, Entspannung und Wasserspaß mit Aussicht ins Grüne.

    weitere Infos:

    www.schwimmbad-winterberg.de

    Wasserski Winterberg

    1x 1 Stunde fahren (inklusive Ski und Schwimmweste)

    Die Anlage auf dem Hillebachsee lädt in den Sommermonaten bei fast jeder Wetterlage zum Wasserskifahren oder Wakeboarden ein. Anfänger wie Fortgeschrittene kommen hier auf ihre Kosten. Neoprenanzüge kosten extra. April bis Ende Oktober geöffnet.

    weitere Infos:

    www.highfive-winterberg.de

    Altstadtführung Winterberg

    1x Teilnahme an einer Stadtführung

    Endecke an der Seite eines Stadtführers in den Straßen, Gassen und an den historischen Fachwerkfassaden die interessante Vergangeheit der Altstadt Winterberg. In einem unterhaltsamen Mix aus Tradition, Geschichte, Klatsch, Klüngel und echten Typen kann so mach einer noch etwas lernen, der Winterberg zu kennen glaubt.

    weitere Infos:

    www.winterberg.de/deinerlebnismoment

    Begleitete Wanderung

    1x Überraschungswanderung (nur im Sommer)

    Lass dich überraschen von der Natur und Kultur unserer Landschaft. Täler, Berge, Bäche und Fernsichten überzeugen ebenso wie mittelalterliche Wege und Pilgerpfade.

    Weitere Informationen:

    www.winterberg.de/deinerlebnismoment

    Panorama Erlebnis Brücke

    1x freier Eintritt

    Spaß und Action aus der Vogelperspektive. Lass dir auf der höchsten Aussichtsbrücke im Sauerland den Wind um die Nase wehen. Die 435 Meter lange und 20 Meter hohe Brücke ist einmalig in ihrer Art! Denn statt nur von oben das Panorama zu genießen, kannst du dich an 5 Fun-Elementen über, unter und neben der Brücke entlang hangeln.

    weitere Infos:

    www.erlebnisbergkappe.de

    Sommerrodelbahn

    1x Fahrt auf der Sommerrrodelbahn

    Den Erlebnisberg hinauf geht es samt Schlitten mit dem Lift. Die Spannung steigt, der Rodel ist frei und los geht die wilde Fahrt: Kurven, Brücken, JUmps - alles ist drin.

    weitere Infos:

    www.erlebnisbergkappe.de

    Führung mit Nachtwächter

    1x Teilnahmen an geführter Tour  (bitte anmelden)

    Im mittelalterlichen Gewand und ausgestattet mit Horn und Hallenberger Krebs führt dich der Nachtwächter im Licht seiner Laterne in die mittelalterliche Vergangenheit der “Historischen Hallenberger Altstadt”

    • jeden 1. Freitag im Monat
    • Oktober bis März um 19:30 Uhr
    • April bis September um 21:00 Uhr

    weitere Infos:

    www.winterberg.de/deinerlebnismoment

    Biathlon-Schnupperkurs

    1x Probeschießen auf einem originalen Biathlonstand im Biathlonstadtion Neuastenberg

    Erwachsene schießen 10 Schuss mit dem Kleinkaliber Biathlongewehr aus 50m Entfernung (liegend). Kinder bis 13 Jahre schießen 10 Schuss mit dem Lasergewehr.

    weitere Infos:

    www.mybiathlon.de

    Schanzen Wirbel oder Herrloh Blitz

    1x Fahrt auf einer der beiden Sommerrodelbahnen

    Ja nach Wahl führt dich einen 600 oder 700 Meter Bahn talabwärts. Nervenkitzel versprechen mehrere Kurven, ein Kreisel, ein Tunnel oder acht Kurven mit besonders spektakulärem Fahrerlebnis.

    weitere Infos:

    www.skiliftkarussell.de

    Wintersport Museum

    1x Eintritt ins Museum

    Das 1998 eröffnete Westdeutsche Wintersport Museum dokumentiert auf 250 qm Fläche in Wort, Bild und mit ausgesuchten Exponaten die Entwicklung des Wintersportes der Region von seinen Anfängen bis in die Gegenwart.

    weitere Infos:

    www.skimuseum-winterberg.de

    Winterberger Winterdorf

    1x Schlittschuhlaufen

    Der Duft von leckerem Glühwein, feinen Gewürzen und frisch gebockenem Brot wird dich ebenso begeistern wie unsere große Schlittschuhbahn die jungen Gäste. Eine große Auswahl an regionalen Produkten und Köstlichkeiten runden das Winterdorf ab.

    weitere Infos:

    www.winterberger-winterdorf.de

    Bikeverleih ProBiker

    1x E-MTB fahren (montags bis freitags, außerhalb der Ferien)

    ProBiker in Winterberg ist die Adresse für hochwertige Fahrräder und Ausrüstung, perfekt auf dich und deine Bedürfnisse abgestimmt - egal ob im Verleih oder beim Kauf. Auf diese allumfassende und professionelle Beratung kannst du dich freuen.

    weitere Infos:

    www.pro-biker.de

    Kappe Express

    1x Fahrt im Kappe Express (Hinfahrt zum Erlebnisberg und Rückfahrt in die Stadt)

    Hinfahrt zum Erlebnisberg Kappe und Rückfahrt in die Stadt: Hinfahrt täglich ab den Haltestellen Marktplatz (9:30 und 10:30), Sparkasse (9:35 und 10:35), Brabander-Herrloh (9:45 und 10:45). Rückfahrt zu allen angegebenen Fahrzeiten am selben Tag. Fahrbetrieb von 9:30 bis 17:45 Uhr.

    weitere Infos:

    www.erlebnisbergkappe.de

    6er Sesselbahn

    1x Berg- und Talfahrt

    Gemütlich durch die Natur schaukeln. Auf dem Gipfel des Erlebnisbergs Kappe befindet sich die Bergstation der modernen 6er Sesselbahn “Kappe”. Im Sommer nach Verfügbarkeit!

    weitere Infos:

    www.erlebnisbergkappe.de

    Kartfun Neuastenberg

    1x Fahrt auf der Kartbahn (10 Min.)

    Bei Kartfun in Neuastenberg kannst du dich auf ein rasantes Fahrerlebnis gefasst machen. Auf 550m Streckenlänge und einer der schönsten und modernsten Kartbahnen Deutschlands erlebst du Formel-1-Feeling pur. Nicht am Wochenende und an Feiertagen. Nur nach vorheriger Anmeldung.

    weitere Infos:

    www.kartfun-astenberg.de

    Pferdefuhrhalterei

    1x Teilnahme an einer Planwagenfahrt Freitag um 14 Uhr (je nach Verfügbarkeit und mit telefonischer Anmeldung)

    Seit Generationen ziehen die starken Kaltblüter Planwagen mit viel Gemütlichkeit druch die wundervolle Natur um Winterberg.

    weitere Infos:

    www.pferdefuhrhalterei.de

    Stadtmarketing Winterberg

    1x Eintritt einer KuKuK-Veranstaltung

    Engagierte Winterberger Bürger:innen präsentieren mit Unterstützung des Stadtmarketingsvereins kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Theater, Kabarett, Comedy… Eine Eintrittskarte ist nur nach Verfügbarkeit und ausschließlich im VVK in der Tourist-Information (Am Kurpark 4, 59955 Winterberg) zu erwerben.

    weitere Infos:

    www.kukuk-winterberg.de

    Bobbahnführung

    1x Bobbahnführung

    Nehme einmalig an einer Bahnführung durch die VELTINS-EisArena teil und schaue hinter die Kulissen dieser einmaligen Sportstätte.

    weitere Infos:

    www.winterberg.de/deinerlebnismoment

    Wohnen in WinterbergWohnungsbaugenossenschaft der Stadt Winterberg

    Ausreichender Wohnraum, bedarfsgerecht und bezahlbar! Vor dieser zentralen Herausforderung stehen aktuell viele Städte und Kommunen. Auch bei der Stadt Winterberg steht dieses Thema weit oben auf der Agenda. Jetzt wurde der Öffentlichkeit ein Genossenschaftsmodell mit der Wohnungsbaugenossenschaft Hochsauerland vorgestellt. Entstehen soll im ersten Schritt im Fichtenweg oberhalb des Tennisplatzes ein Apartmenthaus mit 16 Wohneinheiten für Singles, Paare und Azubis.

    Mitarbeiter Winfried Borgmann
    Winfried Borgmann Geschäftsführung / Wirtschaftsförderung +49 02981 9250 -12 [email protected]
    Mitarbeiterin Christine Schulte
    Christine Schulte Wirtschaftsförderung +49 02981 9250 -14 [email protected]