Liebe Gastgeberinnen und Gastgeber,
auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige zur Kurbeitragsverwaltung und finden wichtige Unterlagen zum Download.
Um die mittel- bis langfristig angelegte Umsetzung der im Tourismuskonzept enthaltenen Maßnahmen und damit auch die Weiterentwicklung des gesundheitsorientierten Kurortes Winterberg insgesamt finanzieren zu können, wird ein Kurbeitrag erhoben. Der Kurbeitrag ist kostendeckend zu erheben, daher wird alljährlich die Höhe des Kurbeitrags mit den Kosten abgeglichen.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Alleinstellungsmerkmale in der Ferienwelt Winterberg zu stärken und nach vorne zu stellen. Wir stellen die Marke Winterberg dabei in den Fokus und verbinden damit das Versprechen, unseren Gästen ganz besondere Urlaubs- und Hochgefühle zu ermöglichen, die sie in dieser Form nur bei uns erleben können. Das setzt Qualitätsstandards voraus, die für alle Akteure bindend sind.
Die Kurbeitragserlöse sichern die Qualität unserer touristischen Angebote in den heilklimatischen Kurorten und Luftkurorten. Die Mittelverwendung ist dabei zweckgebunden.
Die Finanzen der Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH
Mit dem Kurbeitrag werden Aufwendungen, die im Wesentlichen durch die Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH gesteuert werden, finanziert. Dazu wird für jedes Geschäftsjahr ein Wirtschaftsplan aufgestellt, der Aufwendungen und Erträge ausweist. Der Wirtschaftsplan wird durch die politischen Gremien beraten und beschlossen, in diesem Fall durch die Gesellschafterversammlung und durch dne Rat der Stadt Winterberg.
Zudem erfolgt der Mitteleinsatz im Sinne des Tourismuskonzepts auch in Abstimmung mit dem Tourismus- und Marketingbeirat, einem Gremium mit Vertretern/innen unterschiedlicher Leistungsträger. Wir berichten zudem fortlaufend in unterschiedlichen Netzwerken und Zusammenkünften über den Finanzmitteleinsatz und informieren schließlich auch in unregelmäßigen Abständen in den öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt Winterberg.
Kurbeiträge ab 01.07.2026
Altastenberg, Neuastenberg mit Lenneplätze und nun auch Niedersfeld gehen den konsequenten Weg, einen zusätzlichen Beitrag zum Kurbeitrag für touristische Angebote und Infrastrutkurmaßnahmen zu erheben. Dieser sogenannte SonderCent wird für die Attraktivierung der kurörtlichen Infrastruktur im jeweiligen Ort zweckgebunden verwendet. So werden beispielsweise örtliche Tourist-Informationen, Häuser des Gastes oder gesundheitstouristische Projekte finanziert. Auch im Kurort Winterberg wird ein Teil des Kurbeitrags zur Entwicklung touristischer Projekte und Angebote zweckgebunden genutzt. Das schafft und sichert Qualität!
Kommunikation und Informationsangebote
Die Mittelverwendung, die Budgetplanungen und die anstehenden Projekte sowie die gesamttouristische Entwicklung sind Themen, die wir als WTW GmbH in unterschiedlichen Informations- und Dialogformaten kommunizieren. Die Partnerschaft mit den örtlichen Verkehrs- und/oder Heimatvereinen ist dabei eine wichtige Basis für eine gute Weiterentwicklung unserer Ferienwelt Winterberg. Ohne die Verkehrsvereine vor Ort gäbe es wesentlich weniger touristische Infrastruktur und Angebote!
Wir haben über die Kurbeitragsverwendung und die Kurbeitragserhebung in verschiedenen Jahreshauptversammlungen der örtlichen Verkehrsvereine informiert. Zudem haben wir in den Vermieterversammlungen am 08.12.2025 und am 09.12.2025 ausführlich über aktuelle Projekte und die avisierte Kurbeitragsanpassung informiert.
Der Rat der Stadt Winterberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2026 die Änderung der Kurbeitragssatzung und damit die Erhöhung des Kurbeitrags beschlossen. Die neuen Kurbeiträge gelten ab dem 01.07.2026 und wurden wie folgt festgesetzt:



Unsere Hotline für Gastgeber:
02981 9250 55